Abhängig davon, welche Anzahl an Stunden noch täglich gearbeitet werden kann, können Menschen mit Narkolepsie eine Erwerbsminderungsrente beantragen und beziehen.
Eine volle Erwerbsminderungsrente kommt in Betracht, wenn nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag gearbeitet werden kann. Der Bezug einer Teilerwerbsminderungsrente ist bei einer möglichen Arbeitszeit zwischen 3-6 Stunden täglich möglich.
Voraussetzungen zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente:
- Der Arbeitnehmer hat mindestens 5 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt.
- In den letzten 5 Jahren müssen mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge geleistet worden sein.
- Der Arbeitnehmer ist ungeachtet der beruflichen Tätigkeit dauerhaft weniger als 6 Stunden täglich arbeitsfähig.
- Die Mindestversicherungszeit verringert sich bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten.
Antragstellung:
Die Antragstellung kann zum einen online unter https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=81070 erfolgen.
Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen und weitere detaillierte Erläuterungen erhalten Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Erwerbsminderung.html?groupName_str=formulare
Allgemeine Informationen der Rentenversicherung erhalten Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html
Das Vorgehen bei der Antragsstellung kurzgefasst:
- Antrag ausfüllen
- Möglichst lückenlos alle Krankenberichte, Arztberichte, OP`s, Rehamaßnahmen (Berichte) kopieren und dem Antrag zufügen oder zum Online-Antrag hochladen.
- Kopieren Sie den Antrag für die eigenen Unterlagen
- Schicken Sie den Antrag und die dazugehörigen Anlagen an die Rentenversicherung
Hilfe bei der Antragsstellung gibt es bei den Versicherungsberatern der Rentenversicherung.
Wird der Rentenantrag nicht genehmigt, kann kostenlos innerhalb eines Monat Widerspruch eingereicht werden. Die Begründung und weitere Dokumente kann man dazu nachreichen.
Unterstützung bieten z.B. Sozialverbände wie der VdK oder SoVD.
Nach einer weiteren Ablehnung ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.