Was versteht man unter dem Persönlichen Budget?
Alle Teilhabeleistungen, welche die Pflegekasse als Sach- oder Dienstleistung anbietet, können auch ohne Pflegegrad als Persönliches Budget beantragt werden.
Bei Genehmigung erhält die beantragende Person einen entsprechenden Geldbetrag und entscheidet selbst über die Verwendung. Das bedeutet beispielsweise, dass die Unterstützung im Haushalt, bei der Arbeit oder bei der Kinderpflege selbst organisiert wird.
Wer kann das persönliche Budget beantragen?
Jeder Mensch mit Behinderung kann das Persönliche Budget beantragen. Das gilt auch für Menschen, die von dieser bedroht sind, oder jene, die das Persönliche Budget durch ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht alleine verwalten können. Außerdem können Eltern Persönliche Budgets für ihre Kinder beantragen.
Wozu kann das Persönliche Budget genutzt werden?
- Elternassistenz
- Arbeits-, Schul- und Studienassistenz
- Häusliche Pflege und Assistenz
- Häusliche Krankenpflege
- Freizeitassistenz
Mehr Informationen und das Antragsverfahren in normaler und einfacher Sprache:
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a722-persoenliches-budget-broschuere.html
Eine hilfreiche Begleitung zum Budget-Antrag und der Rolle als Arbeitgeber für eine angestellte Assistenz, welche man durch das persönliche Budget bezahlt, finden Sie z.B. hier:
https://fib-ev-marburg.de/fib-ev/arbeitsbereiche/budgetbegleitung/index.php