Das Persönliche Budget stellt eine Alternative zu den üblichen Dienst- und Sachleistungen dar, welche sonst von behinderten Menschen beantragt werden können, da in diesem Fall zur Teilhabe eine Geldleistung gewählt werden kann .
Hiermit bezahlen die Empfänger des Budgets selbst die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind, d.h. sie werden selbst zu „Arbeitgebern“ mit allen Rechten und Pflichten.
Beantragen kann das Persönliche Budget jeder Behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch- egal wie schwer seine Behinderung ist oder in welcher Form. Ebenso können Eltern den Antrag für ihre behinderten Kinder stellen.
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