Die Grundlage zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit von Narkolepsiepatienten
bilden die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung. Grundsätzlich gilt,
dass die Fahrtauglichkeit bei ausgeprägter Tagesschläfrigkeit, wie sie bei
Patienten mit unbehandelter Narkolepsie vorliegt, nicht gegeben ist.
Ob eine verkehrsmedizinisch bedeutsame Gefährdung durch Tagesschläfrigkeit und Kataplexien besteht, muss stets im Einzelfall geklärt werden.
Die Fahrtauglichkeit kann aber bei entsprechend medikamentöser Therapie
durch die Begutachtung eines ausgewiesenen Facharztes für Neurologie bescheinigt werden.
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