Überweisungen häufig länger als ein Quartal gültig

Manche Patientinnen und Patienten hören in einer Praxis den Satz:„Wir benötigen eine Überweisung für das aktuelle Quartal.“

Oft gehen sie dann zurück zu ihrer Haus- oder Facharztpraxis und lassen sich eine neue Überweisung ausstellen. Das bedeutet zusätzlichen Weg, Wartezeit und unnötige Bürokratie.

Das ist jedoch in der Regel nicht erforderlich.

Warum?

Eine Überweisung gilt nicht nur für das Quartal, in dem sie ausgestellt wurde.

Sie bleibt auch dann gültig:

  • wenn die Behandlung erst im nächsten Quartal beginnt

  • wenn die Behandlung über mehrere Quartale andauert

  • wenn Termine sich ins Folge- oder sogar übernächste Quartal verschieben

Wichtig ist nur, dass die Behandlung noch zum ursprünglichen Grund der Überweisung gehört!

Was bedeutet das für Sie?

In den meisten Fällen benötigen Sie keine neue Überweisung, nur weil ein neues Quartal begonnen hat.

So werden unnötige Wege, zusätzliche Termine und mehr Bürokratie vermieden.

Gibt es Ausnahmen?

Bei hochspezialisierten Fachärztinnen und Fachärzten ist eine Überweisung vorgeschrieben. Dies gilt für folgende Fachrichtungen:

  • Laboratoriumsmedizin
  • Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
  • Nuklearmedizin
  • Pathologie
  • Radiologische Diagnostik beziehungsweise Radiologie
  • Strahlentherapie
  • Transfusionsmedizin

 

Hier die ausführliche Praxisinformation der KBV (Stand März 2025): https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/praxisinfo/praxisinfo-ueberweisungen.pdf

Neue Empfehlungen zur Narkolepsie-Therapie: Ein Update für die Praxis

Die neuen Leitlinien zur Behandlung der Narkolepsie bei Erwachsenen und Kindern sind online. Die ausführliche Langversion findet sich als PDF- Download hier.

Eine Kurzfassung der Empfehlungen zur medikamentösen Therapie kann hier abgerufen werden.

Eine Übersicht der Dosierungsempfehlungen zu den Medikamenten gemäß der Leitlinie finden Sie auf unserer Website hier.

 

 

GUT ZU WISSEN:

Der Wirkstoff Methylphenidat ist zur medikamentösen Behandlung der Narkolepsie ausschließlich in der unretardierten Form von Ritalin® zugelassen und kann daher in-label verordnet werden.
Alle anderen unretardierten oder retardierten Präparate mit diesem Wirkstoff sind bei Narkolepsie nur im Off-Label-Use verschreibungsfähig.